Zentrum der Naturheilkunde
Auf dem Rosenberg 21
53343 Wachtberg
Tel: (02 28) 47 01 47
Fax: (02 28) 42 09 57
Email: info@drmeyerzentrum.de

Mit Bus oder Bahn
Nehmen Sie die Buslinie 855 aus Bad
Godesberg oder Meckenheim bis zur Haltestelle Burgstraße in Villiprott. Folgen
Sie dem Straßenverlauf der Burgstraße bis zur Ortsmitte. Nach ca. 500 m zweigt
die Straße auf dem Rosenberg rechts ab. Gehen Sie die Straße ganz durch bis zum
Ende. Dort finden Sie das Zentrum im Haus Nr. 21.
Mit dem PKW
aus Richtung Bonn oder Bad Godesberg
Im Zentrum von Bad
Godesberg über die Pecher Landstraße Richtung Meckenheim fahren. Nach ca. 7 km
rechts nach Villiprott (Zukunftsweg) abbiegen. In Villiprott in die erste Straße
links einbiegen (Auf dem Rosenberg). Das Zentrum der Naturheilkunde finden Sie
am Ende der Straße in Haus Nr. 21.
aus Richtung Köln, Koblenz, Bonn oder Siegburg über die
Autobahn
Von der A61 am Kreuz Meckenheim auf die A 565 Richtung Bonn
bzw. vom Bonner Norden auf die A 565 Richtung Koblenz bis zur Ausfahrt
Meckenheim-Merl (nicht Ausfahrt Meckenheim). Nach Ausfahrt von der Autobahn über
die Bundesstraße weiter Richtung Bad Godesberg, Villip, Villiprott. (Weiter s.
Anfahrt aus Meckenheim, Rheinbach).
Anfahrt aus Meckenheim, Rheinbach und ab AB-Ausfahrt
Meckenheim-Merl
Nach der Autobahnauf-/abfahrt Meckenheim-Merl auf
die Landstraße Richtung Bad Godesberg. Es gibt 3 Einfahrten auf der linken Seite
nach Villiprott. a) Am Sportplatz b) Ampel c) Zukunftsweg Am einfachsten nehmen
Sie die 3. Einfahrt Zukunftsweg, folgen der Straße den Berg hoch bis zur
Linkskurve. Hinter der Kurve die erste Straße links einbiegen (Auf dem
Rosenberg) Das Zentrum der Naturheilkunde finden Sie am Ende der Straße.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis
Wenn Sie mit dem
Auto kommen, parken Sie bitte, wenn möglich, nur auf den Parkplätzen des
Zentrums. Sollten diese besetzt sein, parken Sie bitte nicht vor Einfahrten oder
an engen Straßenstellen. Insbesondere nicht auf dem Feldweg rechts vom
Zentrumsparkplatz parken, da dort öfter LKW oder Landmaschinen fahren oder
wenden. Da wir in einem Wohngebiet sind, sollten wir Rücksicht auf die Anwohner
nehmen.Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Webseiten werden veröffentlicht von
Dr. jur. Petra Meyer, Heilpraktikerin
Zulassung lt.
Heilpraktikergesetz
Zentrum der Naturheilkunde
Auf dem Rosenberg
21
53343 Wachtberg
Tel: (02 28) 47 01 47
Fax: (02 28) 42 09
57
Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V. Düsseldorf
Website-Erstellung und Redaktion
Dr. Petra Meyer
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an Dritte weitergegeben oder sonst übermittelt, außer wenn Sie zuvor
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für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten
personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung
widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten
Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen
gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
3. Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person
gespeicherten Daten informieren.
Sicherheitshinweis
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller
technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für
Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail kann die
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Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne
Bestallung
vom 17.02.1939 (RGBL. I S. 251),
geändert durch Art. 53 des EGStGB vom
02.03.1974 (BGB1. I S.469):
§ 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will,
bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes
ist jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder
Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie
im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher
berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach
Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung
"Heilpraktiker'.
§ 2
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher
berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft ...
erhalten.
§ 3 Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im
Umherziehen.
§ 4 ...aufgehoben
§ 5 Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt zu sein und ohne
eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 5a
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1
die Heilkunde im Umherziehen ausübt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit
einer Geldbuße bis fünftausend Deutsche Mark geahndet werden.
§ 6 (1) Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmung
dieses Gesetzes.
§ 7 Der (Reichsminister des Inneren) erläßt ... die zur Durchführung ...
dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
§ 8
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig treten § 5 a Abs. 1 Nr. 1 und § 148 Abs. 1 Nr. 7a der
Reichsgewerbeordnug, soweit sie sich auf die Ausübung der Heilkunde im Sinne
dieses Gesetzes beziehen, außer Kraft.